Stadtentwicklung / Wohnungspolitik
Das Berliner Gebiet wird mit knapp 20 Millionen € gefördert. 75% dieser Gelder werden von der Europäischen Union zur Verfügung gestellt; der übrige Anteil muss von Landes- oder Bundesinstitutionen getragen werden.
Der Senat von Berlin hat im August 1997 den Beschluß zur "Eigentumsstrategie Berlin 2000" gefaßt. Hauptziele des Beschlusses sind die Erhöhung der Eigentümerquote, die Verringerung der Abwanderung von eigentumsorientierten Haushalten in das Umland und die Entlastung des Landeshaushaltes durch Erhöhung der freifinanzierten Wohnungsbaurate.
Das Bestreben den Eigentumsanteil im Wohnungsbau zu erhöhen, geht einher mit wachsenden Veränderungen in der Wohnweise der Bevölkerung. Die Bildung von Wohneigentum, insbesondere in Form von Einfamilien- und Reihenhäusern wird zunehmend bevorzugt. Auf diese Tendenzen haben Bauträger und Investoren sowohl im Stadtgebiet von Berlin als auch im Berliner Umland verstärkt reagiert und bieten Wohneigentum in den verschiedensten Formen an.
Wesentliches Element der Berliner Stadterneuerung ist die Einrichtung von Sanierungsgebieten. Kurz nach der Wende wurden 22 Sanierungsgebiete festgelegt - vorrangig im Ostteil der Stadt.
Durch die umfassende Sanierung der Gebiete soll sowohl die jeweilige bauliche als auch die Bewohnerstruktur erhalten bleiben.
Die Aufwertung und Neugestaltung in den Gebieten reicht vom Wohnungsbestand über öffentliche Einrichtungen bis hin zu den Grün- und Freiflächen. Auf diese Weise wird eine nachhaltige Verbesserung der Lebensqualität in den Gebieten erreicht
Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
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